
Mehrere Jugendliche flüchten auf E-Scootern vor einer Polizeikontrolle an der Emscherpromenade in Dortmund-Hörde:
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Lfd. Nr.: 0644
Am Donnerstagabend (6. August 2026) meldeten mehrere Zeugen drei verdächtig schnell fahrende E-Scooter an der Emscherpromenade im Bereich der Ruine "Viadukt". Polizisten stellen einen E-Scooter sicher.
Gegen 19:15 Uhr informierten die Zeugen die Polizei, da Jugendliche auf E-Scootern die Fußwege an der Emscherpromenade mit überhöhter Geschwindigkeit befuhren und dabei Fußgänger anpöbelten.
Einsatzkräfte bemerkten drei E-Scooter-Fahrer, die dort mit ihren Elektrokleinstfahrzeugen ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Rahmen der Nachfahrt konnte eine abgelesene Geschwindigkeit von etwa 40 - 45 km/h festgestellt werden. Die Jugendlichen setzten ihre Fahrt trotz gegebener Anhaltesignale und Lautsprecherdurchsagen fort.
Hierbei kam es teilweise zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern und Radfahrern. Verletzt wurde aber niemand.
In Höhe des Viadukts setzten die drei E-Scooter-Fahrer ihre Fahrt in unterschiedliche Richtungen fort, sodass die Einsatzkräfte lediglich einer Person hinterhereilen konnten.
Ein Fußgänger bemerkte die Verfolgung des E-Scooters durch die Einsatzkräfte, stellte sich dem Fahrer in den Weg und konnte so die Fahrt stoppen. Dabei stürzte der 13-Jährige aus Dortmund und zog sich leichte Verletzungen zu.
Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich bei dem benutzten E-Scooter um den seiner Mutter. Er hatte keine Zulassung, weshalb die Beamten ihn sicherstellten. Die Ermittlungen zu möglichen technischen Veränderungen dauern an. Auf einer Polizeiwache übergaben die Einsatzkräfte den Minderjährigen an Familienangehörige.
Gegen die Erziehungsberechtigte leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizei warnt:
Getunte E-Scooter stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Durch technische Veränderungen können sie Geschwindigkeiten von 40 km/h oder mehr erreichen. Die Fahrzeuge sind jedoch konstruktiv nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgelegt. Kleine Räder, kurze Bremswege und die Bauweise führen bei höheren Geschwindigkeiten zu einem deutlich erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiko. Darüber hinaus ist das Fahren eines getunten E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Durch die technische Veränderung erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis. Je nach Art des Umbaus können weitere rechtliche Konsequenzen folgen, beispielsweise wegen fehlenden Versicherungsschutzes oder des Fahrens eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs.
In Deutschland dürfen E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und nicht technisch verändert wurde.
Sicher unterwegs: Nutzen Sie ausschließlich zugelassene E-Scooter im Originalzustand. So schützen Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende.
Die Polizei Dortmund wird auch zukünftig regelmäßige Kontrollen von E-Scooter-Benutzern auf dem Gelände Phoenix West und auch an vielen anderen Örtlichkeiten durchführen.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund Diana Krömer Telefon: 0231/132-1022 E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/
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